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Bodensee-Schifffahrtsbetrieb Heidegger Überlingen am Bodensee

Freie Schifffahrtsbetriebe HEIDEGGER
Traditionelles Familienunternehmen in 3. Generation (1933 – 2015)

Wallfahrtskirche Birnau  Pfahlbauten bei Unteruhldingen  Schloss Mainau


Aussperrung durch ein "LEX HEIDEGGER":

MONOPOL statt Marktwirtschaft
Protektionismus zum Nachteil der Einwohner und der Gäste von Uhldingen-Mühlhofen

Wir müssen unsere Kursfahrten ab Unteruhldingen zur Insel Mainau, nach Konstanz und nach Überlingen sowie unsere großen und kleinen Rundfahrten ab Unteruhldingen aufgeben!
Wir bieten jedoch Fahrten für Gruppen ab 20 Personen ab Unteruhldingen zur Mainau an!
Die Kurs- und Rundfahrten ab Überlingen sind nur in Richtung Konstanz von der Streichung betroffen.

Dies ist eine direkte Folge der Einmischung der Politiker, vor allem von Bürgermeister Edgar Lamm, in die Schifffahrt am Bodensee zugunsten EINES Anbieters, den Stadtwerken Konstanz mit der Tochtergesellschaft BSB GmbH. Mit Unwahrheiten über den Schifffahrtsbetrieb Heidegger wurde der Gemeinderat durch den Bürgermeister zum Nachteil der Einwohner und Gäste Uhldingen-Mühlhofens gegen uns gestimmt!

Es ist unwahr

  • die Behauptung, wir hätten "Unruhe" unter den Gästen am Hafen gestiftet und die Gäste Uhldingens belästigt,
  • die Behauptung, wir hätten keinen ordentlichen Antrag auf Werbemöglichkeiten gestellt (hingegen hat Bürgermeister Lamm erst auf unseren DRITTEN ANTRAG geantwortet – und zwar ablehnend),
  • die Behauptung, wir hätten "aggressive" Werbung betrieben,
  • die Behauptung, wir hätten uns nicht an die (alte) Hafenordnung gehalten,
  • die Behauptung, das Anlanden auf Platz 1 (statt Platz 3) sei technisch problemlos möglich,
  • die Behauptung, das Aufhängen eines Plakates in der Tourist-Information und am Hafenmeister-Gebäude (abseits des Fußweges und abseits des BSB-Schalters) sei ausreichend und würde der Gleichbehandlung genüge tun,
  • die Behauptung, wir hätten 2014 keinen regelmäßigen Kursverkehr durchgeführt (das könne nur die BSB GmbH).

Darüber hinaus werden unsere Rechte (siehe Übereinkommen über die Schifffahrt auf dem Bodensee und die Bodensee-Schifffahrtsordnung BSO) durch die Beschlüsse des Gemeinderates mit Füßen getreten! Deshalb haben wir vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen geklagt. Entgegen der öffentlichen Behauptung des Bürgermeisters Edgar Lamm ist über die rechtlichen Fragen noch nicht entschieden worden! Nur der Antrag auf einstweilige Anordnung wurde abgelehnt. Ein Urteil in der Sache steht hingegen noch aus! Für Einschränkungen des Schiffsverkehrs und der Benutzung der öffentlichen Häfen ist das Verkehrsministerium Baden-Württemberg zuständig (mit den untergeordneten Landrats- und Schifffahrtsämtern). Einschränkungen sind nur zulässig, wenn die "Sicherheit und Ordnung" gefährdet sind (nachzulesen im Wassergesetz Baden-Württemberg).

Unserer Ansicht nach gefährden wir aber weder die Sicherheit noch die Ordnung, wenn wir in Konkurrenz zur BSB GmbH (oder der VSU) einen Pendelverkehr zur Insel Mainau anbieten! Es geht der Gemeinde vielmehr darum, einen neuen Konkurrenten der BSB auf der Mainau-Linie zu verhindern.

Die Behauptung im SÜDKURIER, wir hätten gegen die BSB GmbH geklagt, ist ebenfalls unwahr.

e.lamm@uhldingen-muehlhofen.de , rathaus@uhldingen-muehlhofen.de

Die ganze Geschichte:

Durch eine konzertierte Aktion von

  • Bürgermeister Edgar Lamm (Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen) und
  • Gemeinderat Uhldingen-Mühlhofen und
  • BSB GmbH (= 100%-tige Tochter der Stadtwerke Konstanz = 100%-tige Tochter der Stadt Konstanz)

wurde uns nahezu jegliche Möglichkeit genommen, in Unteruhldingen Gäste für unsere Fahrten zur Insel Mainau, nach Konstanz (täglich 3x Schnellkurs) und für unsere ELF Rundfahrten (täglich 8x Überlinger See, 3x Obersee) zu gewinnen, nämlich durch:

  • das Hafenverbot (kein Anlegen im Innenhafen gemäß geänderter, speziell gegen uns gerichteter -> Hafenordnung = "Lex Heidegger")
  • das Werbe- und Ansprechverbot auf dem gesamten Weg vom "Parkplatz zum See" bis zum Hafen (ebenfalls per -> Hafenordnung)
  • das Fahrkarten-Verkaufsverbot (Verkauf nur auf dem Schiff)

Wortlaut: "Das Ansprechen und Abwerben von Kunden sowie das Verteilen von Flyern an der Mole, auf dem Parkplatz zum See sowie auf dem Weg zum See sind verboten."
Also das "Ansprechen" mit z.B. "Guten Tag!" ist verboten.
Das Abwerben von Kunden ist verboten. Wessen Kunden? Die BSB GmbH wirbt Heideggers Kunden ab, Heidegger aber darf die "BSB-Kunden" nicht abwerben.
Ab wann ist man eigentlich Kunde der BSB? Durch Betreten der Hafenmole ist man offenbar schon Kunde der BSB, die dort unzählige Plakate, Schaukästen, Flyer und Werbetafeln präsentiert.
Kunde von Heidegger ist man aber erst nach Betreten der Schiffe von Heidegger, und die sind sinnigerweise HINTER die Verkaufsschalter der BSB GmbH verdrängt worden (=Platz 1)! Der Kunde muss also erst die Werbeanlagen der BSB passieren und auch noch ohne Fahrkarte am Verkaufsschalter der BSB die Absperrketten passieren, bevor er Kunde von Heidegger werden KANN. Chancengleichheit sieht anders aus!

Mehr über die einseitige Begünstigung der BSB GmbH und damit der Stadtwerke Konstanz durch die Gemeinden finden Sie hier:
Uhldingen: [-> Werbemöglichkeiten der BSB GmbH vs. HEIDEGGER in Unteruhldingen]
Werbung in Unteruhldingen    Klicken Sie auf das Bild, um mehr zu erfahren!
Überlingen: [-> Werbemöglichkeiten der BSB GmbH vs. HEIDEGGER in Überlingen]
Werbung am Landungsplatz in Überlingen    Klicken Sie auf das Bild, um mehr zu erfahren!
Konstanz: [-> Private Betriebe vs. BSB GmbH in Konstanz]
Hafen Konstanz    Klicken Sie auf das Bild, um mehr zu erfahren!

PRO FORMA gilt die Hafenordnung eigentlich auch für die BSB GmbH, jedoch kann (oder will) die Gemeinde deren Einhaltung nicht überwachen; somit überwachten DE FACTO die Angestellten der BSB GmbH die Einhaltung der Hafenordnung: der Bock wurde zum Gärtner gemacht! Während die BSB und deren Angestellten also passiv und aktiv Werbung für die BSB-Fahrten machten und noch dazu einen zweiten Fahrkarten-Verkauf am Parkplatz-Kiosk auf dem "Parkplatz zum See" haben, mussten wir warten, bis ein Gast – am BSB-Verkauf vorbei – auf unser Schiff kommt. Erst dann durften wir ihn "ansprechen" und eine Fahrkarte verkaufen. Unser kleines Plakat mit dem Fahrplan am Hafenmeisterhaus wurde kaum von den Gästen gesehen, da es abseits angebracht war. So war es der Wille des Bürgermeisters und des Gemeinderates. Noch dazu wurde dieser Fahrplan DREIMAL in der Saison 2013 und FÜNFMAL in der Saison 2014 von Unbekannten abgerissen!

In der Folge haben wir in der gesamten, ca. 200 Tage dauernden Saison 2014 nur durchschnittlich 18 Personen PRO TAG (ACHTZEHN, es fehlt KEINE NULL) in Unteruhldingen "anwerben" und zur Insel Mainau und zurück befördern können! Man vergleiche diese Zahl einmal mit der Anzahl der Personen, die die BSB GmbH an einem schönen Sommertag zur Mainau bringt! Nach Aussage des Bürgermeisters Lamm "möchte" die Gemeinde jedoch "keinen Pendelverkehr" zur Insel Mainau ab Unteruhldingen – außer natürlich den der BSB GmbH von Platz 1 und 2 und 3: die BSB fuhr 2014 TÄGLICH bis zu 22 Kurse zwischen Unteruhldingen und der Mainau und zusätzlich TÄGLICH bis zu 5mal mit dem MS Montafon auf derselben Strecke.

FAZIT: Marktwirtschaft ade – Protektionismus pur!
Am Bodensee gibt es offenbar keine freie Marktwirtschaft in der Schifffahrt, sondern die alte Günstlingswirtschaft der verantwortlichen Politiker wie in den 1950er und 1960er Jahren!
Während die Bundespolitik und die Europapolitik Wettbewerb propagieren, wird genau dieser Wettbewerb in der Bodensee-Schifffahrt politisch unterbunden.
Wettbewerbsverzerrende MONOPOLE statt einem breiten Angebot mit günstigeren Preisen:

Das BSB-Mainau-Kombiticket ab Unteruhldingen kostete 2014 25,00 Euro, unser Ticket nur 21,50 Euro.
Das BSB-Ticket Mainau-Uhldingen für die Schiffsfahrt hin und zurück kostete 2014 10,00 Euro, unser Ticket nur 6,50 Euro.
Das BSB-Ticket Uhldingen-Konstanz für die Schiffsfahrt hin und zurück kostete 2014 18,00 Euro, unser Ticket nur 11,00 Euro.

Das ist nun leider Vergangenheit zum Nachteil der Fahrgäste.

Auch der Schnellkurs UIhldingen–Konstanz (Fahrzeit nur 35 bis 50 Minuten), den wir 2014 DREIMAL TÄGLICH angeboten hatten, ist nun Vergangenheit.
Fahrten zu den Pfahlbauten Unteruhldingen und zurück hatten wir im
3/4-Stundentakt angeboten. Vergangenheit.

Und ohne unsere unerwünschte Konkurrenz?

Auf dem folgenden Bild sehen Sie den unserer Auffassung nach öffentlichen Landeplatz (Platz 3), der von der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen jedoch an die BSB GmbH exklusiv verpachtet wurde. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen über die Rechtmäßigkeit steht bis heute noch aus.

Hafencam Unteruhldingen mit MS Montafon
Webcam Hafen Unteruhldingen mit dem Platz 3 rechts oben im Bildhintergund (www.hafencam.de)

Gibt es ein Zusatzangebot für die Gäste Uhldingens, wie es Bürgermeister Lamm versprochen hat und wie es im 8-Jahres-Vertrag mit der BSB steht?

Für das von der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen verfolgte Ziel, mit der Überlassung des Liegeplatzes an die BSB das Schifffahrtsangebot für die Gemeinde zu verbessern (bei gleichzeitigem Ausschluss der Konkurrenten!), wurde ein entsprechender Passus in den Liegeplatzvertrag aufgenommen, der gleichzeitig auch das Interesse der BSB an wirtschaftlich vertretbaren Schifffahrtsangeboten beinhaltet, heißt es im Bericht zum Erwerb des Fahrgastschiffes der Fa. Seeflair. Urteilen Sie selbst, ob es eine "Verbesserung" geben wird!

Bedeutet ein MONOPOL günstigere Preise und ein vielfältiges Angebot?

Zur Erinnerung: WIR hatten 2014 ELF Rundfahrten pro Tag angeboten. 1 1/4 Stunde Panorama-Rundfahrt für 8,- Euro, 1 3/4 Stunde Rundfahrt über Meersburg bis Konstanz und zurück für 11,- Euro! Und die BSB?

Zu welchen Preisen ein Schifffahrtsmonopol führt, kann man im Vergleich von MONOPOL-Strecken der BSB bzw. VSU mit gleichlangen Strecken privater Anbieter sehen:

  • BSB- bzw. VSU-Preise 2015 für die kürzesten Strecken:
    Kressbronn - Nonnenhorn (2 km): 5,00 Euro einfach, 10,00 Euro hin und zurück
    – oder 2,50 Euro pro Kilometer
    Nonnenhorn - Wasserburg (2,5 km): 5,00 Euro einfach, 10,00 Euro hin und zurück
    – oder 2,00 Euro pro Kilometer
    Überlingen - Dingelsdorf (2,7 km): 5,00 Euro einfach, 10,00 Euro hin und zurück
    – oder 1,85 Euro pro Kilometer
    Unteruhldingen - Mainau (2,7 km): 5,00 Euro einfach, 10,00 Euro hin und zurück
    – oder 1,85 Euro pro Kilometer

    Welche dieser Strecken bestimmt den Preis? Die längste, die kürzeste oder die am besten frequentierte?
    Die Antwort mag sich jeder selbst geben.

  • Preise 2015 von PRIVATEN Betrieben für ähnliche Strecken:
    Bodman - Ludwigshafen (2 km): 2,50 Euro einfach, 5,00 Euro hin und zurück
    – oder 1,25 Euro pro Kilometer
    Überlingen - Wallhausen (2,7 km): 3,00 Euro einfach, 6,00 Euro hin und zurück
    – oder 1,11 Euro pro Kilometer
    Sipplingen - Marienschlucht (3,2 km): 3,00 Euro einfach, 6,00 Euro hin und zurück
    – oder 0,94 Euro pro Kilometer

  • Fahrpreis von HEIDEGGER 2014:
    Unteruhldingen - Mainau (2,7 km): 3,50 Euro einfach, 6,50 Euro hin und zurück
    – oder 1,30 Euro bzw. 1,20 Euro pro Kilometer

Der Gemeinderat Uhldingen-Mühlhofen stimmte der Änderung der Hafenordnung zu, obwohl sich kaum einer der Gemeinderäte in der Sache kundig gemacht hat, wie wir auf Nachfrage bei einigen Gemeinderäten erfuhren. Und KEINER der Gemeinderäte hat sich direkt bei uns erkundigt! Man verlässt sich einzig auf die Aussagen des Bürgermeisters Edgar Lamm (der den Vertrag mit der BSB ausgehandelt hat) und auf Behauptungen des Konkurrenten BSB GbmH und deren Mitarbeitern.
Objektivität ist das nicht!

Vor der Gemeinderatssitzung zur Änderung der Hafenordnung (am 18.02.2014) sprach Edgar Lamm die Hafensperrung unter anderen mit der Geschäftsführung der BSB ab. Natürlich hatte die BSB-Führung nichts dagegen. Andere Schifffahrtsbetriebe wurden nicht gefragt? WIR wurden jedenfalls NICHT gefragt!

Laut dem internationalen "Übereinkommen über die Schifffahrt auf dem Bodensee" vom 1. Juni 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft gilt nach Abschnitt I, Art. 2:

"Die Schifffahrt ist für jedermann frei."

Bürgermeister Edgar Lamm macht jedoch aus "Schifffahrt" kurzerhand die "Schiffsfahrt", und deutet den Gesetzestext damit um:

  • die neue Hafenordnung räumt der VSU (inkl. BSB GmbH) "Vorrang" auf Platz 1 ein,
  • Platz 2 und 3 werden für alle Schiffe außer denen BSB GmbH (und deren "Kooperationspartnern") gesperrt, sind also nicht mehr öffenlich,
  • andere Schiffsbetriebe müssen für das Anlanden auf Platz 1 Gebühren an die BSB GbmH für das Einstellen der beweglichen Rampe auf die Schiffshöhe und die Benutzung einer BSB Gangway in Höhe von 33,00 Euro zzgl. 19% MWSt. bezahlen; für "Kooperationspartner" der BSB gelten diese Gebühren hingegen nicht.

Dies ist jedoch ohne gesetzliche Grundlage!

Lamm meint, auf dem See könnten wir überall fahren, d.h. die Schiffsfahrt ist frei. Die Schifffahrt ist jedoch mehr als nur das Fahren des Schiffes auf dem See: rein sprachlich ist die "Schifffahrt" von der "Schiffsfahrt" ebenso zu unterscheiden wie z.B. der "Luftverkehr" oder die "Luftschifffahrt" vom "Flug" oder der "Autoverkehr" von der "Autofahrt".

Das "Übereinkommen über die Schifffahrt auf dem Bodensee" garantiert jedoch die Freiheit der Schifffahrt:

Wenn die Bodensee-Schifffahrt "für jedermann frei" ist, dann ist nicht nur das Fahren auf dem See frei, sondern auch das An- und Ablegen hat für jedermann zu jeder Zeit zu den gleichen Bedingungen zu erfolgen, zumal es sich beim Hafen Unteruhldingen um einen öffentlichen Hafen und nicht etwa um einen Privathafen handelt. D.h., wenn es Einschränkungen gibt, dann müssen sie für jedermann GLEICH sein! Dem ist aber durch die Hafenordnung vom 19.2.2014 nicht genüge getan worden, sondern: die BSB GmbH (Eigentum der Stadt Konstanz) wird über alle Maßen begünstigt und vor unliebsamer Konkurrenz geschützt.

Bemerkenswert sind noch die folgenden FAKTEN:

  • Linie Meersburg-Mainau, betrieben durch die Fa. Xaver Unser seit 1973: Aufkauf des Schiffes durch die Deutsche Bundesbahn 1980 [MS Mainau].
  • Linie Unteruhldingen-Mainau, betrieben durch die Fa. Peter Gonschorek seit 1974: Aufkauf des Schiffes durch die Deutsche Bundesbahn 1989 [MS Uhldingen].
  • Neue Linie Unteruhldingen-Mainau, betrieben durch die Fa. Seeflair seit 2005 [MB Stadt Konstanz].
  • Im Frühjahr 2012 schloss die BSB GmbH einen Pachtvertrag mit den "Vorarlberg Lines Bodenseeschifffahrt" (VLB) zur Nutzung des "MS Montafon", das für Fahrten ab Unteruhldingen (und wie sich herausstellte, vor allem zur Insel Mainau) eingesetzt werden sollte.
  • Der private Uhldinger Schiffsbetrieb "Seeflair" gab im April 2012 überraschend seinen Betrieb auf (obwohl Fahrplan und Fahrpreise für 2012 bereits veröffentlicht waren) und verkaufte diesen für 310.000 Euro an die BSB GmbH [MB Stadt Konstanz].
  • Dem Ankauf gingen Verhandlungen der BSB GmbH mit der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen und dem Eigentümer der Fa. Seeflair voraus. Erst NACH Abschluss eines 8-Jahres-Vertrages der BSB GmbH über die Anmietung von Platz 3 (dem letzten öffentlichen Platz im Innenhafen) fand der Ankauf statt. Über die Vertragsinhalte wurde Stillschweigen vereinbart. Der ehemalige Eigentümer unterschrieb jedoch mit dem Kaufvertrag ein wörtlich "sehr weitreichendes Wettbewerbsverbot".
  • Das Fahrgastschiff "MB Stadt Konstanz" der Fa. Seeflair wurde schon nach kurzer Zeit von der BSB wieder abgestoßen, da es nicht dem Standard der BSB-Schiffe entsprach. Statt dessen setzte man das MS Montafon, welches für 19.000 Euro jährlich von den Vorarlberg Lines gepachtet wurde, ab Unteruhldingen zur Mainau ein.
  • Die "Vorarlberg Lines Bodenseeschifffahrt" (VLB) beteiligt sich an den Investitionskosten von 310.000 Euro, fährt aber nicht selbst ab Unteruhldingen (-> Marktaufteilung innerhalb der VSU = Vereinigte Schifffahrtsunternehmen für den Bodensee und Rhein) [EU-Richtlinie VO Nr. 169/2009].
  • Bereits 2011 wurde den "Überlinger Schiffsbetrieben" (Heidegger und Held) – ohne Ankündigung und trotz Kooperationsvertrag! – die Werbung an den BSB-Schaltern in Unteruhldingen und Überlingen gestrichen. Nach Protesten des Schifffahrtsbetriebs Heidegger wurde jedoch nur unzureichend aufgebessert. Insgesamt hatte HEIDEGGER einen Umsatzrückgang in der Saison 2011 von bis zu 35% bei den betroffenen Fahrten zu verzeichnen.
  • Dem Schifffahrtsbetrieb Heidegger wurde im Zuge der Neuverhandlungen über einen "Kooperationsvertrag" mit der BSB von dieser ein Vertragsentwurf vorgelegt, der im Wesentlichen eine Aufteilung des Marktes ("keine Fahrten für Einzelreisende und Gruppen ab Unteruhldingen und Meersburg") und eine Beschränkung der Fahrten (keine Ausweitung über das Angebot 2012 hinaus ohne Genehmigung durch die BSB!) enthielt. Außerdem sollte sich HEIDEGGER verpflichten, die Zahl der Mainau-Überfahrten ab Überlingen von 5 auf 4 zu reduzieren. Noch nicht genug sollte HEIDEGGER auch seine Internet-Domain www.mainauschiff.de ohne Gegenleistung an die BSB GmbH abtreten. Wir sahen darin einen reinen Knebelvertrag, dem wir nicht zustimmen konnten!
  • Die BSB GmbH versuchte in der Folge, die Internet-Domains www.mainauschiff.de und www.bodenseeschiff.de über eine angebliche Markenrechtsverletzung einzufordern, indem Sie die Marken Mainau-Schiff HEIDEGGER und Bodensee-Schiff HEIDEGGER angriff. Dieser Versuch scheiterte jedoch.
  • Nach Scheitern der Verhandlungen mit der BSB GmbH nahm der Schifffahrtsbetrieb Heidegger 2013 Fahrten zwischen Unteruhldingen und der Insel Mainau auf. Die notwendigen Anlandungen mussten bei der BSB GmbH in Konstanz angemeldet und von dieser genehmigt werden. Mit Kräften wurden möglichst viele Anlandungen unter Hinweis auf einen einseitigen (!), 30-minütigen "Respektabstand" abgelehnt!
  • Formulierungen der BSB GmbH in den Ablehnungen von Anlandungsgesuchen des Schifffahrtsbetriebs Heidegger im Jahr 2013 fanden sich später nahezu 1:1 in den beiden neuen Hafenordnungen der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen (vom 12.06.2013 und vom 19.02.2014) wieder.
  • Weitere Verhandlungen mit der Geschäftsführung der BSB führten am Ende zur Frage nach einer Verkaufsabsicht des Schifffahrtsbetriebes Heidegger an die BSB. Die BSB-Führung gab in den Verhandlungen sogar zu, dass es sich bei der MS Montafon um ein "Blockadeschiff" handelt. Von der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen angebotene Verhandlungen (mit der BSB-Geschäftsführung, Bürgermeister Lamm und anderen) OHNE Rechtsvertreter oder andere "Berater", d.h. Verhandlungen ohne eigene Zeugen (Heidegger allein gegen alle), lehnten wir verständlicherweise ab. Zu Verhandlungen MIT Rechtsvertretern oder auch nur Beratern von Heidegger war die Gegenseite hingegen nicht bereit.


Die Hafenordnung in Unteruhldingen wurde am 19.2.2014 ein zweites Mal geändert!

Angeblich um "vermehrten Ärger zu Lasten der Besucher der Schiffsanlegestelle Unteruhldingen" zu verhindern [-> siehe Presseartikel!] hat der Gemeinderat Uhldingen-Mühlhofen nochmals eine NEUE Hafenordnung erlassen. Unserer Meinung nach wird hierdurch aber einseitig die -> BSB GmbH (= Tochter der Stadtwerke Konstanz mit 16 Mio. Euro Umsatz jährlich bei -> 2,2 Mio. Passagieren) vor unserer Konkurrenz geschützt! Aufgrund dieser Hafenordnung werden aber nun ALLE privaten Kleinbetriebe aus dem Hafen Unteruhldingen AUSGESCHLOSSEN. Öffentlich bleibt nur Platz EINS. Auf diesem Platz kostet gemäß VSU-Gebührenordnung (der Konkurrent BSB GmbH gehört zur VSU!), Gebühren für die Einstellung der Rampe auf die Höhe unserer kleinen Schiffe und für die Benutzung der BSB-Landebrücke in Höhe von zuletzt 33 Euro netto PRO ANLANDEN (bei uns also mal 14 pro Tag!), sofern die Rampe benutzt werden muss, was je nach Wasserstand fast immer der Fall sein dürfte. Die Anlandung auf Platz DREI war gemäß Bodensee-Schifffahrtsordnung hingegen KOSTENLOS, da wir hier unsere eigenen Landebrücken benutzen konnten.

Im gleichen Zug wurde ALLEN anderen Betrieben sowohl die WERBUNG als auch der Fahrkartenverkauf im Hafenbereich untersagt, während unserem Konkurrenten BSB GmbH sämtliche Schaukästen zugeteilt wurden plus mehrere Kundenstopper und ein Fahrkartenschalter. Uns bleibt NICHTS dergleichen!

Wir wehren uns gegen diese Bevorzugung der BSB GbmH (mit Schirmherr Stadt Konstanz) durch die Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen beim Verwaltungsgericht Sigmaringen. Wir verwehren uns auch ausdrücklich an dieser Stelle der unbewiesenen Behauptung des Bürgermeisters Edgar Lann, Gäste am Hafen belästigt zu haben. Unser Ziel war reine Information und seit Erlass der Hafenordnung am 12.06.2013 unterließen wir selbst dies.

Neuester Presseartikel: [Gemeinderat bremst BSB-Konkurrenten aus – SÜDKURIER vom 20.02.2014] oder hier [Gemeinderat bremst BSB-Konkurrenten aus – bodenseeschifffahrt.de] – Bilden Sie sich Ihre Meinung!

[mehr Informationen: Presseartikel 1], [Presseartikel 2], [Presseartikel 3] und [Presseartikel 4].
[Informationen zur Vorgeschichte: Presseartikel 5], [Presseartikel 6], [Presseartikel 7] und [Presseartikel 8].

Gemäß dem internationalen "Übereinkommen über die Schifffahrt auf dem Bodensee" vom 1. Juni 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist nach Abschnitt I, Art. 2 "die Schifffahrt für jedermann frei."

Zeitungsartikel vom 20. Februar 2014:

Gemeinderat bremst BSB-Konkurrenten aus

Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat eine Änderung der Hafenordnung: Öffentliche Anlandungen sind nur noch auf Wasserliegeplatz eins möglich. Der Rechtsanwalt des privaten Schiffsbetriebs Heidegger sieht darin "rechtswidriges Gemeindehandeln" und eine "Lex Heidegger".

Um künftig "Hamburger Verhältnisse" zu vermeiden, wie es Bürgermeister Edgar Lamm ausdrückte, hat der Gemeinderat eine Änderung der Hafenordnung beschlossen. Diese besagt im Wesentlichen, dass künftig Schiffe nur noch am öffentlichen Wasserliegeplatz Nummer eins anlegen dürfen, wobei die Kursschiffe der VSU (Vereinigte Schifffahrtsunternehmen für Bodensee und Rhein, also auch der BSB) Vorrang haben.

Der bisherige öffentliche Wasserliegeplatz drei soll künftig wie Nummer zwei nur noch verpachtet werden. "Wir haben das Bestreben, dass im Innenbereich des Hafens wieder Ruhe einkehrt", sagte Lamm. Er betonte, dass bei keiner "Änderung der Hafenordnung" auch in diesem Jahr wieder "vermehrter Ärger" zu Lasten der Besucher der Schiffsanlegestelle Unteruhldingen zu befürchten sei. Das Schifffahrtsamt Konstanz habe mittlerweile festgestellt, dass am Platz eins nicht nur große Kursschiffe anlegen könnten, sondern auch kleinere. Moderne Technik mache das möglich. Nach Rücksprache mit dem Schifffahrtsamt Friedrichshafen sollte nur noch der Wasserliegeplatz eins als öffentlicher Anlegeplatz ausgewiesen werden. Die BSB (Bodenseeschifffahrtsbetriebe) sähen bei Platz eins kein Problem, wobei ein Vorrang für Fahrten nach Fahrplan gegeben werden müsse. [Anmerkung von uns: WIR verkehren ebenfalls nach festem Fahrplan] "Es gibt so viel freie Zeiten außerhalb des Fahrplans der Kursschiffe, dass alle Anlandungen am Platz Nummer eins regelbar sind", so Lamm. Pendelverkehr an den Plätzen zwei und drei seien "nicht unser Ziel" [Anmerkung von uns: wobei die BSB mit dem MS Uhldingen Pendelverkehr ab Platz ZWEI durchführt]. Er wies im Weiteren darauf hin, dass ein aktives Abwerben von Fahrgästen, der Verkauf von Fahrkarten auf öffentlichen Flächen im Hafenbereich außerhalb des Schiffs durch Schifffahrtsbetrieb nicht gestattet sei. [Anmerkung von uns: im Wortlaut der -> Hafenordnung ist selbst das Ansprechen potentieller Gäste verboten, also ein Maulkorberlass!]

Lamm spricht damit auf den Konkurrenzkampf an, der zwischen der BSB und dem privaten Schiffsbetrieb Heidegger auf der Linie Unteruhldingen/Mainau herrscht. Dem Bürgermeister ist das ein Dorn im Auge. Richard Beurer, Rechtsanwalt der Firma Heidegger, sieht in der neuen Hafenordnung eine neue "Lex Heidegger" [Anmerkung von uns: also ein rechtswidriges Gesetz, weil es sich speziell nur gegen EINEN, nämlich HEIDEGGER, richtet]. Das gehe aus der Begründung hervor. Als "bemerkenswert" bezeichnet er es, dass es nun plötzlich technisch möglich sein soll, andere Betriebe neben der BSB an Platz eins anlanden zu lassen, was 2013 noch ausgeschlossen wurde. Die Gemeinde verschweige in der Begründung zur neuen Hafenordnung, "dass die BSB mit anderen privaten Mitbewerbern von Herrn Heidegger kooperiert". Wenn nun auf die Rechte des Mieters an den Anlandeplätzen 2 und 3 verwiesen werde, bedeute dies, "dass der Mieter, also die BSB, die mit ihr kooperierenden Betriebe an landen lassen kann". Aus dem Umstand, dass die Anlandung an Platz 1 mit Gebühren belegt werden kann, was die Gemeinde in ihrer Begründung auch verschweige, ergibt sich für Rechtsanwalt Beurer "die ungute Erinnerung an das Ende der Firma Seeflair". Sie wurde von der BSB letztlich aufgekauft. Den von Bürgermeister Lamm gewählten Vergleich mit "Hamburger Verhältnissen" hält Beurer für "völlig neben der Sache".

Er folgert daraus: "Wollte man sich dieser Diktion [also "dem Gesagten" – Anmerkung von uns] anschließen, wäre man angesichts der neuen Dimensionen rechtswidrigen Gemeindehandelns geneigt anzumerken, dass es vielleicht besser wäre, sich bei Beschlüssen des deutschen Rechts und nicht des 'Uhldinger Landrechts' zu befleißigen." [Anmerkung von uns: man möge sich also an Deutsches Recht halten!]

Die Gemeinderäte befürworteten die neue Hafenordnung zwar mehrheitlich, hatten aber teilweise Bedenken. So hielt Helga Boonekamp (FW) die freie Marktwirtschaft für "sehr eingeschränkt" und stimmte als einzige dagegen. Stefan Knoblauch (Pro Gemeinde) befürchtete, dass Platz Nummer drei kaum noch benutzt und zu einem "toten Platz" werde. ähnlich sah es Hans Joachim Jaeger (CDU): "Der Platz muss mit Leben erfüllt werden und darf nicht nur zum Festlegen dienen." Klaus Bühler (Junge Bürger) wies darauf hin, dass durch die Konzentration auf Anlegestelle eins Schwierigkeiten bei den Schifffahrtsbetrieben untereinander entstehen könnten. "Es wird aber Zündstoff dadurch rausgenommen", ergänzte Knoblauch. Helmut Halbhuber (FW) hielt es für wichtig, die BSB darauf hinzuweisen, dass nicht sie, sondern die Gemeinde Eigentümer des Hafens sei. "Wir können nicht alles den BSB genehmigen und den Privaten vor das Schienbein treten",sagte er. Lamm erwartet, dass die BSB mit den Privaten "gute und zielführende Gespräche" führen möge, mit deren Ergebnis alle leben könnten.

(Holger Kleinstück/Südkurier v. 20.02.14)

Aus der Geschichte:

Diese Tafel steht in Unteruhldingen mit folgendem Inhalt:

"Zollhaus – Der Stauferkaiser Friedrich I. (Barbarossa) bekräftigte 1179 auf einem Hoftag in Konstanz, dass die Unteruhldinger Schifffahrt seit Alters her frei gewesen sei und drohte denen, die eine unangemessene Fährgebühr verlangten, mit seinem Bann. Damit bestätigte er diese alten Schifffahrtsrechte des Hafenortes und stellte die Passage nach Süden unter seinen persönlichen Schutz. Das 1984 abgerissene Zollhaus kündete noch bis vor Kurzem von der historischen Bedeutung des Handels an dieser Stelle.
...
Die Tradition, von Unteruhldingen aus zur Mainau, der ehemaligen Sommerresidenz der Badischen Großherzöge, überzusetzen, wird heute noch Jahr für Jahr von Zehntausenden Feriengästen wahrgenommen. An Stelle der Ruderboote und der Segelschiffe wie in vergangenene Jahrhunderten erföllen diese Aufgabe der Beförderung hetue die Ausflugs- und Kursschiffe der Weissen Flotte."

Anmerkung von uns: Die "Weiße Flotte" ist nicht etwa mit der BSB GmbH oder der VSU gleichzusetzen. Nachzulesen etwa bei [-> Wikipedia.org], wonach unter "Weißer Flotte" die Gesamtheit aller Anbieter im öffentlichen Schiffsverkehr auf dem Bodensee bezeichnet wird.

MS Bodensee


Mainau-Schiff HEIDEGGER*
www.mainauschiff.de

Bodensee-Schiff HEIDEGGER*
www.bodenseeschiff.de

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